Verfahrensdokumentation erstellen
Beantworte die Fragen unten, und du bekommst eine Verfahrensdokumentation nach GoBD als Textdatei — fertig zum Ausdrucken, Ablegen und Weitergeben an den Prüfer. Alles läuft in deinem Browser: nichts wird übertragen, nichts gespeichert, keine Anmeldung.
Die Verfahrensdokumentation beschreibt, wie Belege in dein System kommen, was dort mit ihnen geschieht und wie sie wieder herausfinden. Bei Papierbelegen war dieser Weg sichtbar; bei digitalen ist er es nicht, und genau diese Lücke soll sie schließen.
Der Maßstab steht in den GoBD selbst: Ein sachverständiger Dritter muss sich in angemessener Zeit einen Überblick verschaffen können. Für einen kleinen Betrieb sind das fünf bis zehn Seiten — nicht sechzig. Eine Dokumentation, die nicht zur Wirklichkeit passt, ist schlechter als eine kurze, die stimmt.
Dieses Werkzeug erzeugt deshalb einen Entwurf aus deinen Angaben, keinen Vordruck. Was danach darin steht, musst du lesen und an deinen Betrieb anpassen — es ist deine Dokumentation, und sie muss beschreiben, was bei dir tatsächlich passiert. Rechts- oder Steuerberatung ist das nicht.
Hintergrund zu den vier Bestandteilen und zum Umfang: Verfahrensdokumentation nach GoBD. Wie E-Rechnungen aufzubewahren sind, steht unter GoBD-Aufbewahrung.
Deine Angaben
Trage mindestens den Betrieb ein und wähle einen Belegweg.
Wenn die Belege gar nicht erst wandern müssen
Der aufwendigste Abschnitt jeder Verfahrensdokumentation ist der Belegweg: Wer legt was wohin, und wie ist das nachvollziehbar? In Faktigo ist dieser Weg derselbe für alle Belege — weiterleiten an die eigene Belegadresse, und E-Rechnungen landen im Rechnungseingang, Fotos und PDFs als Ausgabe mit angehängtem Beleg. Wer was sehen und ändern darf, steht in den Rollen.